Das Studium finanzieren und für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen: Ein Studium bringt nicht nur intellektuelle Herausforderungen mit sich, sondern auch ganz alltägliche. Nach der Schulzeit mit vorgegebenen Unterrichtsinhalten und Strukturen verlangt ein Studium vor allem Eigenverantwortung – auch in finanzieller Hinsicht.
Studium finanzieren
Verantwortung übernehmen

Unterstützung von den Eltern
Mehr als Dreiviertel aller Studenten verlassen "Hotel Mama" für das Studium. Trotzdem haben Kinder auch bei Volljährigkeit grundsätzlich einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Dies gilt natürlich nur, wenn das Einkommen der Eltern ausreicht, um finanzielle Unterstützung zu leisten. Hier wird zwischen Naturalunterhalt und Barunterhalt unterschieden. Ersterer beschreibt die Versorgung im elterlichen Zuhause, während der Barunterhalt in der Regel geleistet wird, wenn der Student bereits ausgezogen ist. Der Anspruch besteht so lange, bis die erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen ist. Allerdings gibt es auch hier zeitliche Beschränkungen, die sich an der Regelstudienzeit orientieren. Einen "ewigen Studenten" müssen die Eltern nicht finanzieren.
Hilfe vom Ehepartner
Sind Sie bereits verheiratet, geht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt auf Ihren Ehepartner über. Sollten seine Finanzen es zulassen, ist er dazu verpflichtet Sie zu unterstützen. Studieren beide Ehepartner, müssen Sie sich an ihre jeweiligen Eltern wenden.
Neben dem Studium arbeiten
67 Prozent aller Studierenden arbeiten neben dem Studium, um ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Wenn Sie sich auf die Suche nach einem Nebenjob machen, bietet es sich an, auch hier den Studienschwerpunkt nicht aus den Augen zu verlieren. Im Bestfall finden Sie eine Beschäftigung, bei der Sie Erfahrungen für Ihren späteren beruflichen Werdegang sammeln können. Ob Sie sozialversicherungs- oder steuerpflichtig sind, hängt vom Zeitaufwand und von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Bei Überschreitung gewisser Grenzen werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
450-Euro-Minijob
Üben Sie dauerhaft einen 450-Euro-Minijob aus, fällt für Sie nur die Rentenversicherung von monatlich 3,9 Prozent an. Für diese besteht seit Januar 2013 Versicherungspflicht. Ihr Arbeitgeber führt pauschal 30 Prozent Ihres Einkommens an die beauftragte Minijob-Zentrale ab. Kranken- und pflegeversichert sind Sie in diesem Fall immer noch studentisch.
Niedriglohnsektor
Verdienen Sie zwischen 450,01 Euro und 850 Euro befinden Sie sich im sogenannten Niedriglohnsektor. Hier werden keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Die Beitragssätze zur Rentenversicherung fallen geringer aus als bei einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die genaue Höhe richtet sich gestaffelt danach, wie viel Sie innerhalb der besagten Lohngrenzen verdienen.
Mehr als 20 Stunden
Arbeiten Sie mehr als 20 Stunden in der Woche, müssen Sie glaubhaft nachweisen können, dass das Studium trotzdem "Hauptsache" und der Job "Nebensache" ist. Das Studium muss im Mittelpunkt stehen, wenn parallel einer Beschäftigung nachgegangen wird. Ist dies nicht der Fall, werden Sie voll sozialversicherungspflichtig.
Vergünstigungen
Studenten sind im Regelfall an ein begrenztes Budget gebunden, von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wenn sie möglichst sparsam leben. Sie können diverse Rabatte und Vergünstigungen nutzen, die speziell für Studierende gedacht sind. Im Internet gibt es verschiedene Websites, die Studentenrabatt-Angebote sammeln, von Handy-Tarifen über Stromanbieter bis hin zu Sprachkursen. Bei größeren Anschaffungen sollten Sie immer überlegen, ob es eine Secondhand-Alternative gibt. Auf einschlägigen Internetseiten lassen sich viele Dinge preisgünstig erstehen. Gleichzeit kann man eigene Sachen dort an den Mann bringen und sich so wiederum ein paar Euro dazuverdienen.
Tagesgeldkonto für Rücklagen
Vielleicht bleibt durch Ihre Sparsamkeit und einen lukrativen Nebenjob am Ende des Monats sogar etwas übrig. Um das meiste aus Ihrem Geld zu machen lohnt es sich, ergänzend zum Girokonto ein Tagesgeldkonto zu führen. Hier können Sie Ihr Erspartes flexibel und verzinst anlegen. Dabei haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihr Geld und können das Konto auch via Online-Banking verwalten.
BAföG
Sollten Sie BAföG beantragen, bleibt ein Minijob bis 450 Euro anrechnungsfrei. In Deutschland wird rund ein Viertel aller Studenten durch BAföG gefördert. Dabei liegt dieser Förderung der Gedanke zugrunde, dass eine gute Ausbildung nicht an Geldmangel scheitern sollte. Alle Studenten an deutschen Hochschulen können BAföG beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei ausländischen Studierenden gelten bestimmte Voraussetzungen. Weiterhin muss der Beginn des Studiums vor dem 30. Lebensjahr erfolgen (Master: 35. Lebensjahr). Danach wird die Ausbildungsförderung nur in Ausnahmefällen gewährt. Als Student erhalten Sie BAföG zur Hälfte als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Stipendium
Viele Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen oder auch wohlhabende Privatleute bieten heutzutage Stipendien an, um junge Menschen zu fördern. Diese können regional oder fachlich gebunden sein. Jedoch müssen für solche Stipendien in der Regel hohe Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beschränken sich aber nicht einzig auf überdurchschnittlich gute Noten. Oft rücken sie an zweite Stelle, weil gesellschaftspolitisches, soziales oder kirchliches Engagement sehr viel gefragter ist. Die Stipendienlandschaft ist vielseitig. Eine Liste der zwölf größten Stiftungen, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt werden, finden Sie zum Beispiel unter stipendiumplus.de.
Finanzielles Polster
Der KfW-Studienkredit bietet ein zusätzliches finanzielles Polster. Dieser Kredit steht Ihnen unabhängig von Ihrem Studiengang zur Verfügung. Außerdem sind sowohl das Einkommen Ihrer Eltern als auch Ihre eigenen Sicherheiten irrelevant. Der Studienkredit kann zusätzlich zum BAföG beantragt werden. Bei Vertragsabschluss wird ein Höchstzinssatz für 15 Jahre garantiert. Der Rückzahlungsbeginn ist erst bei Auszahlungsende und ermöglicht bei Bedarf besonders geringe Rückzahlungsraten.
- KfW-Studienkredit
Voraussetzungen
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen zu können:
- Sie sind Vollzeit- oder Teilzeitstudent und im Erst-, Aufbau-, Zweit- oder Promotionsstudium eingeschrieben.
- Bei Studienbeginn sind Sie höchstens 44 Jahre alt.
- Sie sind deutscher Staatsbürger oder als EU-Bürger seit mindestens drei Jahren in Deutschland ansässig.
- Sie sind nicht privat insolvent und haben keinen Offenbarungseid, also keine eidesstattliche Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse abgelegt.